Was tun, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt?

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13:17
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Was tun, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt?

Du hast Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle bekommen und fragst dich: „Was tun, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt?“ – genau darum geht es in diesem Artikel. Du bekommst eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du ruhig bleibst, richtig reagierst und vermeidest, die Situation unnötig zu verschärfen. Bei komplexen Fällen – etwa im Steuerstrafrecht rund um E-Commerce und Plattformen – ist eine strukturierte Vorgehensweise besonders wichtig.

Dieser Beitrag richtet sich besonders an Unternehmer:innen, Freiberufler:innen und Privatpersonen in Wuppertal, NRW und ganz Deutschland, die wissen wollen, wie sie mit Schreiben der Steuerfahndung professionell umgehen. Mehr über unsere Kanzlei erfährst du auf der Seite „Wir bei 3S.tax in Wuppertal“.

Inhaltsverzeichnis
Schnellnavigation: So findest du die wichtigsten Antworten auf die Frage „Was tun, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt?“. Weitere Fachbeiträge findest du in unserem Blog.

1. Warum jetzt jedes Detail zählt

1.1 Die Bedeutung des ersten Moments

Der Moment, in dem du das Schreiben öffnest, ist entscheidend. Viele Betroffene haben reflexartig das Bedürfnis, sofort bei der Steuerfahndung anzurufen und „alles zu klären“. Genau das ist aber einer der häufigsten Fehler. Wenn du dich fragst, was du tun sollst, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt, lautet die erste Antwort: nicht vorschnell handeln.

Jede spontane Aussage, jede unüberlegte E-Mail und jedes unstrukturierte Nachreichen von Unterlagen kann später gegen dich ausgelegt werden – selbst wenn du eigentlich nur kooperativ sein wolltest.

1.2 Worum es der Behörde eigentlich geht

Ein Schreiben der Steuerfahndung hat immer einen Hintergrund: Kontrollmitteilungen von Banken oder Plattformen, Auffälligkeiten bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Abweichungen in Einkommensteuererklärungen oder Hinweise von Dritten. Auch in Wuppertal und NRW sind diese Abläufe standardisiert – niemand schreibt „einfach so“.

Wichtig ist: Ein Verdacht ist noch kein Beweis. Aber er bedeutet, dass jetzt sehr genau hingeschaut wird und du deine Schritte bewusst planen solltest. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann außerdem das internationale Steuerrecht eine Rolle spielen.

2. Welche Art von Schreiben hast du bekommen?

2.1 Einfaches Auskunftsersuchen

Ein Auskunftsersuchen fordert dich auf, bestimmte Unterlagen oder Informationen einzureichen. Das kann relativ harmlos sein – oder der erste Schritt in Richtung Steuerstrafverfahren. Auch hier gilt: Bevor du reagierst, sollte klar sein, was genau gefragt wird und warum. Unterstützung findest du typischerweise im Rahmen einer klassischen steuerlichen Beratung.

2.2 Anhörung wegen eines Verdachts

Sobald Begriffe wie „Anhörung als Betroffene:r / Beschuldigte:r“ oder „OWiG“ auftauchen, steht ein konkreter Verdacht im Raum. In dieser Situation ist es besonders wichtig zu wissen: Du hast das Recht zu schweigen – und solltest es meist zunächst nutzen. Eine spätere, gezielte Stellungnahme, abgestimmt mit einer auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei, ist in der Regel deutlich stärker.

2.3 Mitteilung über die Einleitung eines Strafverfahrens

Hier wird ausdrücklich mitgeteilt, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Das klingt bedrohlich, bedeutet aber nicht automatisch das „Ende der Welt“. Mit einer klaren Strategie und professioneller Unterstützung – z. B. in Zusammenhang mit komplexen Umsatzsteuerthemen im Onlinehandel – können viele Verfahren in der Praxis vergleichsweise ruhig gelöst werden.

2.4 Durchsuchungsmaßnahmen

Sollte bereits eine Durchsuchung stattgefunden haben oder angekündigt sein, ist höchste Priorität angesagt. Dann ist professionelle Verteidigung zwingend. Trotzdem gelten dieselben Grundsätze: keine Aussagen ohne Beratung, nichts „aufräumen“, keine Unterlagen zurückhalten oder vernichten.

3. Sofortmaßnahmen in den ersten 48 Stunden

3.1 Schreiben sichern und Fristen notieren

Dokumentiere das Eingangsdatum, mach eine saubere digitale Kopie und markiere alle Fristen. Viele Probleme entstehen nicht durch den Inhalt des Schreibens, sondern durch versäumte Reaktionsfristen.

3.2 Keine vorschnellen Erklärungen

Wenn du dich fragst, was du konkret tun sollst, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt, lautet ein zentraler Punkt: Kein Aktionismus. Versuche nicht, am Telefon „mal eben“ alles zu erklären. Solche Gespräche sind selten zu deinem Vorteil.

3.3 Keine Unterlagen versenden

Schicke keine Unterlagen ungeprüft raus. Auch scheinbar harmlose Belege können im falschen Kontext anders wirken, als du es beabsichtigst. Erst die Aktenlage verstehen, dann reagieren.

3.4 Beratung einschalten

Viele Unternehmer:innen haben natürlich einen festen Steuerberater. Dennoch: Spätestens jetzt sollte eine Spezialkanzlei eingebunden werden – idealerweise mit Erfahrung im Bereich Steuerstrafrecht und dem nötigen Know-How im Umgang mit der Steuerfahndung. Ziel ist, dass ab jetzt alle Schritte koordiniert und bewusst erfolgen.

4. Warum Akteneinsicht der wichtigste Schritt ist

4.1 Ohne Akten keine Übersicht

Stell dir vor, du sollst etwas erklären, ohne zu wissen, welche Informationen die Gegenseite schon hat. Genau so handeln viele, die spontan auf Schreiben reagieren – und liefern damit Puzzleteile, die die Behörde bisher gar nicht hatte.

Über deinen Berater kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst dann lässt sich beurteilen, wie belastbar der Verdacht ist und welche Strategie sinnvoll ist.

4.2 Erst prüfen, dann handeln

Die sinnvolle Reihenfolge lautet:

  • Akteneinsicht
  • Analyse der Vorwürfe
  • Entscheidung über Schweigen, Stellungnahme oder Berichtigung

Alles andere ist Blindflug – und gerade im Steuerstrafrecht selten eine gute Idee.

5. Interne Prüfung im Hintergrund

Parallel zur Akteneinsicht sollte intern geprüft werden: Ist die Buchführung vollständig? Gibt es Umsätze über Plattformen (PayPal, Amazon, eBay, Etsy), die nicht sauber getrennt wurden? Gibt es Auffälligkeiten bei Kasse, Lohn oder Auslandsgeschäften? Je nach Geschäftsmodell können hier Bereiche wie Umsatzsteuer oder internationales Steuerrecht besonders relevant werden.

Ziel ist nicht, etwas „schönzurechnen“, sondern dass du selbst besser über deine eigene Lage Bescheid weißt als die Behörde.

6. Strategie: Schweigen, Stellungnahme oder Selbstanzeige?

6.1 Schweigen – oft die beste Wahl

Schweigen ist ein legitimes Verteidigungsmittel. Gerade in frühen Phasen eines Verfahrens ist es oft die sinnvollste Option, weil die Ermittlungsbehörde zunächst ihre eigenen Hausaufgaben machen muss. Du bist nicht verpflichtet, deine eigene Verurteilung zu erleichtern.

6.2 Stellungnahme

Eine Stellungnahme kann sinnvoll sein, wenn sich ein offensichtliches Missverständnis schnell ausräumen lässt – zum Beispiel bei klar belegbaren Sachverhalten. Sie sollte immer kurz, präzise und abgestimmt erfolgen, nie spontan oder „aus dem Bauch“.

6.3 Selbstanzeige oder Berichtigung

Eine Selbstanzeige oder Berichtigung nach der Abgabenordnung kann ein starkes Instrument sein – wenn sie vollständig und gut vorbereitet ist. Unvollständige Selbstanzeigen sind gefährlich und können mehr schaden als nützen. Deshalb sollten sie nur nach gründlicher Analyse und nie im Alleingang erfolgen.

7. Fristen richtig managen

7.1 Fristverlängerung beantragen

Häufig ist es sinnvoll, zunächst eine Fristverlängerung zu beantragen, um Akteneinsicht zu nehmen und die Lage geordnet aufzubereiten. Das kann formlos und ohne inhaltliche Aussagen geschehen.

7.2 Professionelle Kommunikation

Ab dem Moment, in dem du weißt, dass ein Verfahren droht oder läuft, sollte die gesamte Kommunikation mit der Steuerfahndung und der Straf- und Bußgeldstelle professionell geführt werden – idealerweise komplett über deine Kanzlei. Für eine erste Kontaktaufnahme kannst du unser Kontaktformular nutzen.

8. Welche Risiken jetzt realistisch sind

8.1 Finanzielle Risiken

Typische Folgen sind Steuernachzahlungen, Zinsen und Bußgelder. Je früher der Sachverhalt sauber aufgearbeitet wird, desto besser lassen sich diese Risiken steuern. Eine langfristig stabile Struktur erreichst du in der Regel über laufende Steuerberatung und Gestaltungsberatung.

8.2 Strafrechtliche Risiken

Viele Verfahren enden deutlich entspannter, als es der erste Brief vermuten lässt: durch Einstellungen, Auflagen oder vergleichsweise moderate Sanktionen. Wichtig ist, dass du das Verfahren nicht einfach „laufen lässt“, sondern aktiv und strategisch begleitest – im Idealfall mit einer Kanzlei, die sich mit Steuerstrafrecht im E-Commerce auskennt.

8.3 Reputationsschutz

Für Unternehmen in Wuppertal, NRW und darüber hinaus spielt auch die Außenwirkung eine Rolle. Eine klare, ruhige interne Kommunikation hilft, unnötige Gerüchte und Unruhe im Team zu vermeiden.

9. Häufige Auslöser für Post von der Steuerfahndung

9.1 Plattformdaten

Zahlungsdienstleister und Verkaufsplattformen melden Umsätze an die Finanzverwaltung. Wenn diese Meldungen nicht zu deinen Steuererklärungen passen, kann genau daraus ein Ermittlungsansatz entstehen – besonders relevant im Onlinehandel, Marktplatz- und E-Commerce-Bereich, wie er in unserem Leistungsbereich Steuerstrafrecht E-Commerce regelmäßig Thema ist.

9.2 Bargeschäfte und Kassen

Kassenführung ist ein Dauerbrenner – gerade in bargeldintensiven Branchen. Formale Fehler oder ungeklärte Kassendifferenzen führen oft zu Nachfragen oder tieferen Prüfungen.

9.3 Auslandsgeschäfte

Innergemeinschaftliche Lieferungen, digitale Dienstleistungen oder Drittstaatengeschäfte bringen zusätzliche Komplexität. Fehler in der Umsatzsteuer oder falsche Zuordnungen fallen hier schnell auf. Hier greifen häufig das internationale Steuerrecht und die Umsatzsteuerberatung ineinander.

9.4 Lohn und Beschäftigung

Lohnsteuer, Sozialversicherung, Minijobs oder vermeintliche „Werkverträge“ – all das gehört zu den klassischen Problemfeldern, in denen Betriebsprüfungen Hinweise an die Steuerfahndung liefern können.

10. Fazit: Ruhe bewahren, strategisch handeln

Wenn du dich fragst, „Was tun, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt?“, dann ist die kurze Antwort:

  • Ruhe bewahren – keine spontanen Aussagen oder E-Mails
  • Schreiben sichern und Fristen notieren
  • Akteneinsicht über einen Profi einholen
  • Interne Unterlagen und Prozesse prüfen
  • Strategie festlegen: Schweigen, Stellungnahme oder Berichtigung
  • Kommunikation professionell über eine Kanzlei führen

So behältst du die Kontrolle, minimierst Risiken und sorgst dafür, dass die Sache auf fachlicher Ebene geklärt wird – nicht auf Basis von Panik oder spontanen Reaktionen. Wenn du darüber hinaus strukturell etwas ändern möchtest, kann eine laufende klassische Steuerberatung helfen, ähnliche Situationen künftig zu vermeiden.

Unterstützung aus Wuppertal (NRW)
Konkrete Post von der Steuerfahndung erhalten?

Wenn du bereits ein Schreiben der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle im Original vorliegen hast, sollte der nächste Schritt nie Aktionismus sein, sondern ein klarer Plan. Als Kanzlei mit Sitz in Wuppertal unterstützen wir Mandant:innen in ganz NRW und Deutschland bei der strukturierten Aufarbeitung und Kommunikation mit den Behörden – insbesondere im Bereich Steuerstrafrecht & E-Commerce.

Nächster Schritt: Schreib uns über das Kontaktformular von 3S.tax, schildere kurz deine Situation und halte das Schreiben (ggf. anonymisiert) digital bereit.