Du verkaufst Waren oder digitale Leistungen an Privatkund:innen in anderen EU-Ländern? Dann kommst du am One-Stop-Shop (OSS) kaum vorbei. Die vierteljährliche OSS-Meldung ist dabei Pflichtprogramm – und zwar selbst dann, wenn du im Quartal gar keine relevanten Umsätze hattest.
In diesem Beitrag bekommst du einen klaren Überblick: Welche Fristen gelten? Was passiert bei Verspätung? Wie korrigierst du Fehler? Und welche Pflichten gibt es im Hintergrund (z. B. Aufbewahrung)?
Der Union-OSS ist eine Sonderregelung für in der EU ansässige Unternehmer:innen. Er richtet sich an dich, wenn du
und diese Umsätze im jeweiligen Bestimmungsland zu versteuern sind. Statt dich in jedem einzelnen EU-Staat steuerlich zu registrieren, meldest du alle relevanten Umsätze zentral über das BZSt-Online-Portal in Deutschland. Das BZSt verteilt die gemeldete Umsatzsteuer anschließend an die anderen Mitgliedstaaten.
Dieser Beitrag konzentriert sich auf den Union-OSS, also den typischen Fall für EU-basierte Onlinehändler und Dienstleister.
In vielen Fällen wird das OSS-Verfahren spätestens dann interessant, wenn du mit deinen relevanten B2C-Umsätzen die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 EUR netto (pro Jahr) überschreitest. Ab diesem Zeitpunkt musst du deine Umsätze im jeweiligen Bestimmungsland versteuern. Das OSS-Verfahren dient genau dazu, diese Steuererklärung zu bündeln.
Wichtig: Ob du die Schwelle überschreitest, ist eine eigene Prüfung. Der OSS ist dann das Werkzeug, um die daraus entstehenden Pflichten effizient zu erfüllen.
Die OSS-Meldung beziehst du immer auf ein Kalendervierteljahr:
Die OSS-Meldung muss spätestens am letzten Tag des auf das Quartal folgenden Monats elektronisch beim BZSt eingehen.
| Quartal | Zeitraum | Abgabefrist Meldung & Zahlung |
|---|---|---|
| Q1 | 01.01.–31.03. | bis 30.04. |
| Q2 | 01.04.–30.06. | bis 31.07. |
| Q3 | 01.07.–30.09. | bis 31.10. |
| Q4 | 01.10.–31.12. | bis 31.01. des Folgejahres |
Ein gern übersehener Punkt: Fällt der letzte Tag des Folgemonats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist nicht auf den nächsten Werktag. Die Meldung muss trotzdem spätestens an diesem Kalendertag eingegangen sein.
Die OSS-Meldung ist keine reine Formalie – die gemeldete Umsatzsteuer muss bis zur gleichen Frist bezahlt werden. Praktisch heißt das:
Praxis-Tipp: Plane Meldung und Zahlung nicht „auf den letzten Tag“.
Technische Probleme, Freigabeprozesse in der Bank oder interne Abstimmungen sind typische Gründe, warum es am Ende doch knapp wird.
Verspätete oder fehlende OSS-Meldungen sind kein Kavaliersdelikt. Je nach Ausmaß und Wiederholung drohen unter anderem:
Ein Ausschluss passiert nicht bei einer einmaligen kleinen Verspätung. Kritisch wird es, wenn du:
Im Ergebnis kann der Mitgliedstaat deiner Identifizierung (für deutsche Unternehmen: Deutschland) dich für eine gewisse Zeit vom OSS-Verfahren ausschließen. Dann müsstest du dich in den einzelnen EU-Staaten, in denen du steuerpflichtige Umsätze hast, wieder separat registrieren – mit deutlich höherem Verwaltungsaufwand.
Du liest oft Sätze wie „Im schlimmsten Fall droht Steuerhinterziehung“. Das stimmt im Kern, greift aber zu kurz. Juristisch relevant ist:
Bei wiederholten, erheblichen oder vorsätzlichen Verstößen gegen deine Erklärungspflichten kann im Einzelfall auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen.
Praktisch heißt das: Wenn du OSS-Pflichten ernst nimmst, Fristen im Blick behältst und Fehler offen korrigierst, bewegst du dich auf einem deutlich sicheren Pfad.
Eine häufige Frage:
Frage: Muss ich eine OSS-Meldung auch dann abgeben, wenn ich im Quartal keine Umsätze hatte?
Antwort: Ja. Solange du im OSS-Verfahren registriert bist, bist du grundsätzlich verpflichtet, für jedes Quartal eine Meldung abzugeben – auch wenn der Umsatz 0 EUR beträgt. In diesem Fall gibst du einfach eine Nullmeldung ab.
Hintergrund: Die Behörden sollen klar sehen können, dass du deine Pflicht „gesehen“ hast und keine meldepflichtigen Umsätze vorlagen – statt vermuten zu müssen, dass du einfach vergessen hast zu melden.
Fehler passieren. Wichtig ist, wie du damit umgehst. Der OSS sieht dafür ein eigenes Korrekturverfahren vor.
Du korrigierst eine frühere OSS-Meldung nicht, indem du sie „neu einreichst“. Stattdessen:
Korrekturen sind nicht unbegrenzt möglich. Du kannst Fehler in einer OSS-Meldung grundsätzlich bis zu drei Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Meldefrist berichtigen.
Beispiel: Du stellst im Mai 2026 fest, dass deine OSS-Meldung für Q1 2023 fehlerhaft war (Meldung fällig am 30.04.2023). Dann kannst du diese Meldung in einer späteren OSS-Meldung grundsätzlich noch bis zum 30.04.2026 korrigieren.
Der OSS bringt zwar eine Vereinfachung bei der Meldung, ändert aber nichts daran, dass du deine Unterlagen sauber dokumentieren musst. Besonders wichtig: Die für das OSS relevanten Unterlagen sind EU-weit 10 Jahre lang aufzubewahren.
Dazu gehören unter anderem:
Auf Anforderung der Finanzverwaltung musst du diese Informationen elektronisch und strukturiert zur Verfügung stellen können. Ein sauber aufgesetztes System (Shop, Warenwirtschaft, Buchhaltung) ist daher kein Luxus, sondern Pflicht.
OSS ist kein „Hintergrundthema“, das man nebenbei mitlaufen lässt. Es betrifft deine Preisgestaltung, deine Margen und deine steuerliche Compliance in mehreren Ländern gleichzeitig.
Unterstützung für E-Commerce
Was wir bei 3S.tax typischerweise für Mandant:innen übernehmen:
Wir prüfen deine konkrete Situation, richten Prozesse sauber ein und stellen sicher, dass deine OSS-Meldungen fachlich korrekt und fristgerecht laufen.
Wenn du merkst, dass OSS dich mehr Zeit kostet als es sollte oder du unsicher bist, ob deine Meldungen wirklich vollständig sind, sprich uns an – wir schauen uns deinen Fall strukturiert an.
Wie oft muss ich eine OSS-Meldung abgeben?
Vierteljährlich, für jedes Kalenderquartal – solange du im Union-OSS registriert bist.
Bis wann muss die OSS-Meldung abgegeben und bezahlt werden?
Spätestens bis zum letzten Tag des auf das Quartal folgenden Monats – sowohl Meldung als auch Zahlung. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist nicht.
Muss ich auch ohne Umsatz eine Meldung abgeben?
Ja. Solange du im OSS registriert bist, ist grundsätzlich für jedes Quartal eine Meldung erforderlich. Ohne Umsatz gibst du eine Nullmeldung ab.
Wie lange kann ich Fehler korrigieren?
Grundsätzlich kannst du frühere OSS-Meldungen über das Korrekturfeld in späteren Meldungen bis zu drei Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Meldefrist berichtigen.
Wie lange muss ich Unterlagen zum OSS aufbewahren?
Die relevanten Unterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren und müssen bei Bedarf elektronisch bereitgestellt werden können.