Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) einfach erklärt – was bedeutet das für Amazon-, eBay- und Airbnb-Anbieter:innen?
Spätestens seit erste Schreiben zu Plattformumsätzen bei Händler:innen auftauchen, steht ein Begriff im Raum: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Viele fragen sich: „Was genau regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – und trifft mich das überhaupt?“
In diesem Beitrag bekommst du eine praxisnahe Einordnung aus Sicht einer E-Commerce-Steuerkanzlei aus Wuppertal (NRW). Wenn du bereits Post wegen Plattformumsätzen erhalten hast, kann zusätzlich unser Artikel zu Abweichungen zwischen Plattformmeldungen und Steuererklärungen interessant für dich sein.
1. Was ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet bestimmte digitale Plattformen, steuerlich relevante Daten über ihre Anbieter:innen an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die Daten gehen zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und werden von dort an die jeweils zuständigen Finanzämter weitergegeben.
Betroffen sind vor allem Plattformen, auf denen:
- Waren verkauft werden (z. B. Amazon, eBay, Etsy, Kleinanzeigen),
- Unterkünfte oder Immobilien vermietet werden (z. B. Airbnb),
- Dienstleistungen angeboten werden,
- Fahrzeuge oder andere bewegliche Gegenstände zeitweise überlassen werden.
1.1 Ziel und Hintergrund (DAC7)
Das PStTG setzt die europäische Amtshilferichtlinie DAC7 in deutsches Recht um. Dahinter steht ein einfaches Ziel: Steuertransparenz bei Plattformgeschäften. Einnahmen, die bisher teilweise im Ausland oder über digitale Marktplätze „versteckt“ waren, sollen sichtbar werden.
Für die Praxis heißt das: Die Finanzverwaltung muss nicht mehr mühsam recherchieren, ob jemand über Plattformen Einnahmen erzielt hat – die Informationen werden automatisiert geliefert.
1.2 Seit wann gilt das PStTG?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2023. Plattformbetreiber sind verpflichtet, die Umsätze eines Kalenderjahres zu erfassen und bis zum 31. Januar des Folgejahres an das BZSt zu melden.
Beispiel: Plattformumsätze aus 2024 müssen spätestens zum 31. Januar 2025 gemeldet werden.
2. Wen betrifft das PStTG?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) unterscheidet vor allem zwei Gruppen:
- Plattformbetreiber (z. B. Amazon, eBay, Airbnb)
- Anbieter:innen, die über diese Plattformen Leistungen oder Waren anbieten
2.1 Plattformbetreiber
Eine Plattform ist im Sinne des PStTG jedes digitale System, über das Nutzer:innen miteinander in Kontakt treten und Verträge über:
- Vermietung oder Verpachtung von Immobilien,
- Dienstleistungen,
- Warenverkäufe oder
- die zeitweise Überlassung von Fahrzeugen
abschließen können oder über das Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten abgewickelt werden.
Klassische Beispiele aus der Praxis:
- Amazon Marketplace, eBay, Etsy, Momox, Kleinanzeigen, Vinted
- Airbnb & ähnliche Buchungsportale
- Fahrzeug- oder Sharing-Plattformen
2.2 Anbieter & meldepflichtige Anbieter
Anbieter ist jede Person oder jedes Unternehmen, die/ das über eine Plattform Leistungen anbieten oder Umsätze erzielen kann.
Besonders wichtig ist der Begriff des meldepflichtigen Anbieters. Das PStTG sieht eine Art „Schonzone“ für Kleinstanbieter vor:
Wird innerhalb derselben Plattform im Kalenderjahr
- in weniger als 30 Fällen eine relevante Tätigkeit ausgeübt und
- dabei insgesamt weniger als 2.000 € an Vergütungen erzielt,
muss die Plattform diese Person nicht an das BZSt melden. Wichtig: Die beiden Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Wer häufiger verkauft oder höhere Einnahmen erzielt, gilt in der Regel als meldepflichtige:r Anbieter:in, und die Plattform muss die entsprechenden Daten übermitteln.
3. Welche Tätigkeiten und Plattformen sind betroffen?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) erfasst insbesondere folgende relevante Tätigkeiten:
- zeitweise Überlassung von Immobilien oder Zimmern (z. B. Airbnb, Fewo-Portale),
- Erbringung von persönlichen Dienstleistungen (z. B. über Dienstleistungsplattformen),
- Verkauf von Waren (z. B. Amazon, eBay, Etsy, Vinted, Momox),
- zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und ähnlichen beweglichen Gegenständen.
Nicht erfasst sind z. B. reine Zahlungsdienstleister oder reine Werbeplattformen, die selbst keine Angebote vermitteln oder Zahlungen im Zusammenhang mit relevanten Tätigkeiten abwickeln.
4. Welche Daten meldet die Plattform an das Finanzamt?
Überschreitest du als Anbieter:in die Schwellen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), muss der Plattformbetreiber eine ganze Reihe von Informationen zum BZSt melden, unter anderem:
- Vor- und Nachname bzw. Firmenbezeichnung
- Anschrift (Wohnsitz oder Sitz)
- Steuer-Identifikationsnummer und ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Geburtsdatum bei natürlichen Personen
- ggf. Kontokennung (z. B. IBAN oder Zahlungsdienstkonto)
- einbehaltene Gebühren, Provisionen und Steuern pro Quartal
- insgesamt gezahlte Vergütungen je Quartal
- Anzahl der relevanten Transaktionen im Meldezeitraum
Diese Daten landen nicht direkt beim örtlichen Finanzamt, sondern zunächst beim Bundeszentralamt für Steuern, das sie dann automatisiert an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiterleitet.
5. Zeitlicher Ablauf: Wann werden Daten gemeldet?
Plattformbetreiber müssen:
- innerhalb des Kalenderjahres die erforderlichen Informationen sammeln und
- spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres an das BZSt melden.
Für die Finanzverwaltung bedeutet das: Sie erhält gebündelte Datenpakete je Anbieter:in, die dann mit Steuererklärungen und Umsatzsteuermeldungen abgeglichen werden können.
6. Private Verkäufe vs. gewerbliche Tätigkeiten
Wichtig ist: Eine Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bedeutet noch nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst oder gewerblich tätig bist.
Typische Konstellationen:
- Privatverkäufe – z. B. gebrauchte Kleidung, Möbel, Elektronik aus dem eigenen Haushalt
- Gewerblicher Handel – z. B. regelmäßiger An- und Verkauf von Neu- oder Gebrauchtwaren mit Gewinnerzielungsabsicht
- Vermietungen – z. B. wiederkehrende Airbnb-Vermietungen oder Untervermietung von Wohnungen/Zimmern
Gerade bei vielen Einzelverkäufen über das Jahr hinweg kann das Finanzamt prüfen, ob tatsächlich noch von „Privatverkäufen“ gesprochen werden kann oder ob schon ein Gewerbebetrieb vorliegt.
Hilfreich sind dann gut dokumentierte Nachweise, etwa:
- Erklärungen, dass es sich um Gegenstände aus dem Privatvermögen handelt,
- Belege oder Fotos, die die vorherige private Nutzung plausibel machen,
- klare Abgrenzung: keine gezielten Ankäufe mit Wiederverkaufsabsicht.
7. Was bedeutet das PStTG für gewerbliche E-Commerce-Händler?
Für professionelle Händler im Onlinehandel ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vor allem eins: ein weiterer Datenstrom, der mit der eigenen Buchhaltung und Steuerdeklaration widerspruchsfrei sein muss.
Die Finanzverwaltung kann anhand der PStTG-Daten z. B. prüfen:
- ob die gemeldeten Plattformumsätze zu den Umsätzen in der Gewinnermittlung passen,
- ob die Umsatzsteuer (inkl. OSS) stimmig erklärt wurde,
- ob Zahlungsströme über PayPal, Stripe & Co. vollständig erfasst wurden.
Wer hier größere Abweichungen hat, riskiert:
- Nachfragen des Finanzamts,
- Schätzungen,
- im Extremfall steuerstrafrechtliche Prüfungen.
Gerade im E-Commerce lohnt sich deshalb eine strukturierte Begleitung durch eine Kanzlei, die Steuerstrafrecht im E-Commerce, Umsatzsteuer & OSS und klassische Steuerberatung zusammen denkt.
8. Pflichten, Bußgelder und Risiken für Plattformbetreiber
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) enthält nicht nur Meldepflichten, sondern auch Sorgfaltspflichten und Dokumentationsvorgaben für Plattformbetreiber:
- Identifizierung der Anbieter:innen und ihrer steuerlichen Ansässigkeit,
- Prüfung der Plausibilität der erhobenen Daten,
- Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Melde- und Sorgfaltspflichten,
- Information der Anbieter:innen über die geplanten Meldungen.
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und im Extremfall Maßnahmen bis hin zur Untersagung des Plattformbetriebs für nicht registrierte oder nicht kooperierende Betreiber.
Für dich als Anbieter:in bedeutet das: Große Plattformen werden sehr genau darauf achten, die Vorgaben des PStTG einzuhalten – und deine Daten entsprechend vollständig zu melden.
9. Was solltest du jetzt konkret tun?
Wenn du über Plattformen Umsätze erzielst, solltest du das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) aktiv im Blick haben.
- Behalte die Schwellenwerte 30 Transaktionen / 2.000 € pro Plattform im Auge.
- Sorge dafür, dass deine Buchhaltung die Plattformumsätze vollständig und nachvollziehbar abbildet.
- Trenne private und gewerbliche Aktivitäten konsequent.
- Bewahre Belege, Screenshots und Plattformberichte strukturiert auf.
- Nimm Schreiben von Finanzamt, Steuerfahndung oder Straf- und Bußgeldstelle ernst – ohne in Panik zu verfallen.
Wenn du unsicher bist, ob deine aktuelle Struktur PStTG-sicher ist, kann eine einmalige oder laufende Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei sinnvoll sein – gerade im Zusammenspiel von E-Commerce, Umsatzsteuer und Steuerstrafrecht.
10. Fazit: PStTG ernst nehmen – ohne Panik
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist kein reines „Schreckgespenst“, aber es sorgt für ein deutlich höheres Maß an Transparenz im Plattformgeschäft.
Kurz zusammengefasst:
- Plattformen melden deine Umsätze, wenn du bestimmte Grenzen überschreitest.
- Die Finanzverwaltung kann deine Steuererklärungen besser mit realen Umsätzen abgleichen.
- Private Verkäufe bleiben in vielen Fällen steuerlich unkritisch – müssen aber sauber begründbar sein.
- Gewerbliche Aktivitäten sollten professionell strukturiert und dokumentiert werden.
Wer das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) kennt und seine Prozesse darauf ausrichtet, reduziert Risiken und vermeidet unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt.
Wenn du über Amazon, eBay, Etsy, Airbnb oder andere Plattformen Umsätze erzielst und wissen möchtest, ob du für das Plattformen-Steuertransenzgesetz (PStTG) gut aufgestellt bist, unterstützen wir dich gern – von der Datenaufbereitung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt.
Nächster Schritt: Schreib uns kurz über das Kontaktformular von 3S.tax und schildere dein Geschäftsmodell und deine Plattformen.