Spätestens seit erste Schreiben zu Plattformumsätzen bei Händler:innen auftauchen, steht ein Begriff im Raum: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Viele fragen sich: „Was genau regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – und trifft mich das überhaupt?“
In diesem Beitrag bekommst du eine praxisnahe Einordnung aus Sicht einer E-Commerce-Steuerkanzlei aus Wuppertal (NRW). Wenn du bereits Post wegen Plattformumsätzen erhalten hast, kann zusätzlich unser Artikel zu Abweichungen zwischen Plattformmeldungen und Steuererklärungen interessant für dich sein.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet bestimmte digitale Plattformen, steuerlich relevante Daten über ihre Anbieter:innen an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die Daten gehen zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und werden von dort an die jeweils zuständigen Finanzämter weitergegeben.
Betroffen sind vor allem Plattformen, auf denen:
Das PStTG setzt die europäische Amtshilferichtlinie DAC7 in deutsches Recht um. Dahinter steht ein einfaches Ziel: Steuertransparenz bei Plattformgeschäften. Einnahmen, die bisher teilweise im Ausland oder über digitale Marktplätze „versteckt“ waren, sollen sichtbar werden.
Für die Praxis heißt das: Die Finanzverwaltung muss nicht mehr mühsam recherchieren, ob jemand über Plattformen Einnahmen erzielt hat – die Informationen werden automatisiert geliefert.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2023. Plattformbetreiber sind verpflichtet, die Umsätze eines Kalenderjahres zu erfassen und bis zum 31. Januar des Folgejahres an das BZSt zu melden.
Beispiel: Plattformumsätze aus 2024 müssen spätestens zum 31. Januar 2025 gemeldet werden.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) unterscheidet vor allem zwei Gruppen:
Eine Plattform ist im Sinne des PStTG jedes digitale System, über das Nutzer:innen miteinander in Kontakt treten und Verträge über:
abschließen können oder über das Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten abgewickelt werden.
Klassische Beispiele aus der Praxis:
Anbieter ist jede Person oder jedes Unternehmen, die/ das über eine Plattform Leistungen anbieten oder Umsätze erzielen kann.
Besonders wichtig ist der Begriff des meldepflichtigen Anbieters. Das PStTG sieht eine Art „Schonzone“ für Kleinstanbieter vor:
Wird innerhalb derselben Plattform im Kalenderjahr
muss die Plattform diese Person nicht an das BZSt melden. Wichtig: Die beiden Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Wer häufiger verkauft oder höhere Einnahmen erzielt, gilt in der Regel als meldepflichtige:r Anbieter:in, und die Plattform muss die entsprechenden Daten übermitteln.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) erfasst insbesondere folgende relevante Tätigkeiten:
Nicht erfasst sind z. B. reine Zahlungsdienstleister oder reine Werbeplattformen, die selbst keine Angebote vermitteln oder Zahlungen im Zusammenhang mit relevanten Tätigkeiten abwickeln.
Überschreitest du als Anbieter:in die Schwellen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), muss der Plattformbetreiber eine ganze Reihe von Informationen zum BZSt melden, unter anderem:
Diese Daten landen nicht direkt beim örtlichen Finanzamt, sondern zunächst beim Bundeszentralamt für Steuern, das sie dann automatisiert an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiterleitet.
Plattformbetreiber müssen:
Für die Finanzverwaltung bedeutet das: Sie erhält gebündelte Datenpakete je Anbieter:in, die dann mit Steuererklärungen und Umsatzsteuermeldungen abgeglichen werden können.
Wichtig ist: Eine Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bedeutet noch nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst oder gewerblich tätig bist.
Typische Konstellationen:
Gerade bei vielen Einzelverkäufen über das Jahr hinweg kann das Finanzamt prüfen, ob tatsächlich noch von „Privatverkäufen“ gesprochen werden kann oder ob schon ein Gewerbebetrieb vorliegt.
Hilfreich sind dann gut dokumentierte Nachweise, etwa:
Für professionelle Händler im Onlinehandel ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vor allem eins: ein weiterer Datenstrom, der mit der eigenen Buchhaltung und Steuerdeklaration widerspruchsfrei sein muss.
Die Finanzverwaltung kann anhand der PStTG-Daten z. B. prüfen:
Wer hier größere Abweichungen hat, riskiert:
Gerade im E-Commerce lohnt sich deshalb eine strukturierte Begleitung durch eine Kanzlei, die Steuerstrafrecht im E-Commerce, Umsatzsteuer & OSS und klassische Steuerberatung zusammen denkt.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) enthält nicht nur Meldepflichten, sondern auch Sorgfaltspflichten und Dokumentationsvorgaben für Plattformbetreiber:
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und im Extremfall Maßnahmen bis hin zur Untersagung des Plattformbetriebs für nicht registrierte oder nicht kooperierende Betreiber.
Für dich als Anbieter:in bedeutet das: Große Plattformen werden sehr genau darauf achten, die Vorgaben des PStTG einzuhalten – und deine Daten entsprechend vollständig zu melden.
Wenn du über Plattformen Umsätze erzielst, solltest du das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) aktiv im Blick haben.
Wenn du unsicher bist, ob deine aktuelle Struktur PStTG-sicher ist, kann eine einmalige oder laufende Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei sinnvoll sein – gerade im Zusammenspiel von E-Commerce, Umsatzsteuer und Steuerstrafrecht.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist kein reines „Schreckgespenst“, aber es sorgt für ein deutlich höheres Maß an Transparenz im Plattformgeschäft.
Kurz zusammengefasst:
Wer das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) kennt und seine Prozesse darauf ausrichtet, reduziert Risiken und vermeidet unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt.
Wenn du über Amazon, eBay, Etsy, Airbnb oder andere Plattformen Umsätze erzielst und wissen möchtest, ob du für das Plattformen-Steuertransenzgesetz (PStTG) gut aufgestellt bist, unterstützen wir dich gern – von der Datenaufbereitung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt.
Nächster Schritt: Schreib uns kurz über das Kontaktformular von 3S.tax und schildere dein Geschäftsmodell und deine Plattformen.