Der Markt für Kryptowährungen boomt, denn in Zeiten von Negativzinsen liegen Bitcoins und Co. voll im Trend. Damit Du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst, gilt es einige Dinge zu beachten. Du bist ein großer Fan von Kryptowährung, weißt aber nicht, wie Du diese versteuerst? Wir von 3S.tax zeigen Dir, was für steuerliche Besonderheiten Kryptowährungen haben, wie Du sie richtig versteuerst und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen.
Wie wird Kryptowährung steuerlich eingeordnet? Entscheidend ist bei dem Punkt, ob Du gewerblich oder privat mit Kryptowährungen handelst. Im betrieblichen Bereich sind Kryptowährungen nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die dem Anlage- oder Umlaufvermögen angehören. Im privaten Kontext gehören Gewinne aus Coins und Token zum privaten Veräußerungsgeschäft.
Hast Du privat mit dem Verkauf Deiner Bitcoins steuerpflichtige Gewinne erzielt, gehören diese zu Deinem persönlichen Einkommen. Allerdings werden sie anders als Erträge aus Aktien, Geldanlagen oder anderen Finanzgeschäften behandelt. Das Finanzamt stuft diese auf vergleichbarer Ebene mit Gewinnen durch den Verkauf von Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen ein. Der große Vorteil: Gewinne aus dem Verkauf von digitalen Währungen können deswegen steuerfrei sein.
Die Spekulationsfrist bei Kryptowährungen beträgt ein Jahr. Hältst Du Bitcoins oder andere Coins und Token über diese Dauer, ist dessen Verkauf für Dich steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Gewinn oder der Verlust für Dich ausfällt. Du musst ihn nicht versteuern. Nutzt Du Kryptowährungen als Einnahmequelle (in Form von Mining) verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre.
In Deutschland liegt der Steuerfreibetrag für alle Veräußerungsgeschäfte bei 600 € im Jahr. Darunter fallen auch Kryptowährungen. Diese Gewinne sind steuerfrei, auch wenn Du die Coins und Tokens Deiner Krypto-Zahlungsmittel kürzer als ein Jahr besitzt und dann weiterverkaufst.
Aber Achtung:
Die angegebene 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Bitcoins, sondern auch für andere Kryptowährungen sowie alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufst Du in dieser Zeit ein Gemälde mit einem Gewinn von 800 €, liegst Du automatisch über der gegebenen Freigrenze. Sobald Du diese überschreitest, muss der gesamte Betrag versteuert werden, auch die 600 €, die sonst steuerfrei wären.
Wichtig bei der Besteuerung:
1. Gewinn des Verkaufs von Bitcoins und Co.Du hast nicht alles ordnungsgemäß gemeldet? Dann findet eine Schätzung vom Finanzamt statt. Da die meist höher liegt als Dein eigener Gewinn, solltest Du Dir diesen Ärger mit einer guten Vorbereitung ersparen.
Besteht Dein Depot aus verschiedenen Käufen und Verkäufen? Dann helfen Dir und dem Finanzamt die verschiedenen Bewertungsverfahren, um die Gewinnermittlung zu erleichtern. Dazu zählen die FIFO- und die LIFO-Methode. Welche der beiden Methoden am besten geeignet ist, kommt auf den Einzelfall an. Es gilt: Diese Methoden funktionieren nicht depotübergreifend, deswegen solltest Du für jede Kryptobörse einzeln Deine Gewinne ermitteln.
Damit Du nachweisen kannst, dass Du die Jahresfrist eingehalten hast, schreibe Dir unbedingt den Anschaffungszeitpunkt sowie -kurs auf. Da es etwas kniffliger wird, wenn Du zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kryptowährungen gekauft oder verkauft hast, kommt die FIFO-Methode ins Spiel. Danach werden die zuerst gekauften Token auch zuerst wieder verkauft.
Eine Alternative ist die LIFO-Methode. Bei dieser werden die zuletzt gekauften Token als Erstes wieder verkauft. Da dieses Bewertungsverfahren jedoch nicht immer in der Besteuerung in Deutschland zulässig ist und von vielen Finanzämter abgelehnt wird, ist die FIFO-Methode verbreiteter. Gerne informieren wir Dich zu den Vorgaben für Deinen spezifischen Fall.
Als angestellter Bürger musst Du keine Einkommenssteuererklärung angeben. Doch das ändert sich, wenn Du Vermietungseinkünfte hast, Du verheiratet bist und ihr unterschiedliche Steuerklassen habt oder bei Bitcoin-Gewinnen.
Bei einer Steuererklärung gibt es, wie Du sicher weißt, verschiedene Anlagen. Die Kryptowährung gibst Du unter “Art der Einkünfte” → “Sonstige Einkünfte (SE)” an. Hältst Du Bitcoins oder andere Kryptowährungen für über ein Jahr und verkaufst sie dann, musst Du sie gar nicht angeben. Selbst wenn Du beispielsweise 12.000 € als Gewinn generierst, besteht keine Angabepflicht, da dieser Gewinn nicht steuerbar ist. Verleihst Du Deine Bitcoins und generierst damit Einkünfte, verlängert sich die Haltedauer auf zehn Jahre. Das solltest Du nach einem Jahr nachweisen können:
Unsere Empfehlung: Checke immer, ob Du die Gewinne Deiner Kryptowährung angeben musst. Gerne greifen wir von 3S.tax Dir dabei unter die Arme und geben unser jahrelanges Know-how im Steuerbereich an Dich weiter.
Krypto-Mining beschreibt das “Schürfen” von Kryptowährungen durch komplexe Rechenoperationen. Damit werden Transaktionen im Bitcoin-Netzwerk legitimiert und im Kontobuch namens Block eingetragen.
Mining erfordert eine ausgeprägte IT-Infrastruktur und hat gleichzeitig einen hohen Energieverbrauch. Da Mining laut BMF (Bundesfinanzministerium) eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, solltest Du Dich im Vorfeld genauestens über die geltenden Richtlinien informieren. Denn es handelt sich nicht immer um eine gewerbliche Tätigkeit. Beispielsweise nicht, wenn Du keine Gewinnerzielungsabsicht hast oder Mining im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung betreibst.
Generell ist es schwierig für Privatpersonen in Deutschland Mining zu betreiben, da die Kosten meistens den eigentlichen Gewinn weit übersteigen. Deswegen gehen die meisten Fälle als nicht gewerbliche Tätigkeit durch. Du möchtest damit Gewinne erzielen? Dann melde am besten ein Gewerbe an. So kannst Du Gegenstände wie Computer und Home-Office Ausrüstung steuerlich geltend machen.
Krypto-Lending ist ein Leihvorgang von Kryptowährungen, der typischerweise über Lendingplattformen abläuft. Man nennt dies auch ein kryptobasiertes Darlehen. Auf den diversen Plattformen werden Darlehensnehmer und -geber miteinander vernetzt.
Doch wie funktioniert Lending? Nehmen wir an, Du überlässt auf einer der Lendingplattformen einem anderen Nutzer für einen begrenzten Zeitraum einen Teil Deiner Kryptowährung. Du erhältst dafür im Gegenzug Zinsen, deren Höhe sich an einem zuvor festgelegten Prozentwert orientiert.
Vor einem Lendingprozess solltest Du folgende Dinge vereinbaren:
Ist die vereinbarte Zeit abgelaufen, erhältst Du als Darlehensgeber Deine Kryptowährung einschließlich Zinsen zurück. Die Freigrenze beim Krypto-Lending beträgt 256 €. Dafür brauchst Du keinen Gewerbeschein, da sie unter sonstige Einkünfte fallen. Alle Beträge darüber werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zwischen 18 und 45 % versteuert.
Hast Du durch den Handel mit Bitcoins und Co. Verluste verzeichnet? Diese kannst Du mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften des jeweiligen Steuerjahres verrechnen. Das ist auch nachwirkend möglich, wenn Du in einem Jahr beispielsweise keine Gewinne gemacht hast. Werden Dir Bitcoins gestohlen, sieht das Ganze anders aus: Ein Diebstahl von Bitcoins kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Du brauchst Hilfe bei Deiner Steuererklärung und steuerlichen Angelegenheiten rund um das Thema Kryptowährung? Als Profis in Sachen Steuern und Buchhaltung stehen wir von 3S.tax Dir gerne bei Deiner Steuererklärung zur Seite. Außerdem besitzen wir Know-how zu Kryptowährungen und allen relevanten Prozessen und helfen Dir gerne Deine Buchhaltung in Schach zu halten. Melde Dich über unser Formular. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Dir.