Das Arbeitszeitkonto
Der klassische “nine to five” Job gehört schon lange der Vergangenheit an. Doch gerade im Handwerk sind feste Arbeitszeiten natürlich kaum praktikabel. Die Auftragslage bestimmt die Notwendigkeit der Arbeitskraft. Was aber tun, wenn, wie im Jahr 2020, aufgrund höherer Gewalt die Auftragslage massiv einbricht? Betriebsbedingte Kündigungen drohen, obwohl die Arbeitnehmer in besseren Zeiten so viele Überstunden gemacht haben, dass diese die Flaute mehr als kompensieren würden.
Das Arbeitszeitkonto (AZK) bietet hierfür eine Lösung. Durch die Anwendung eines AZK wird Euer Handwerksbetrieb flexibler und somit auch attraktiver für gut ausgebildetes Personal.
Wie funktioniert das Arbeitszeitkonto?
Im Prinzip könnt Ihr euch das AZK wie ein gewöhnliches Sparbuch vorstellen, mit dem kleinen Unterschied, dass hierbei nicht Geld, sondern Arbeitsstunden angesammelt, oder eben auch als “Kredit” genommen werden können, was zu Minusstunden führt. Hat der Arbeitnehmer nun in den Hochzeiten viele Arbeitsstunden angesammelt, kann er diese ohne Lohneinbuße in Krisenzeiten abbauen.
Mögliche Varianten hierbei sind das Jahresarbeitszeitkonto und das Lebensarbeitszeitkonto. Beim Jahres-AZK können, wie der Name schon sagt, innerhalb eines Jahres Stunden auf- und abgebaut werden. Somit ist dies vor allem in saisonalen Betrieben sinnvoll. Beim Lebensarbeitskonto können die Stunden während der gesamten betrieblichen Zugehörigkeit des Arbeitnehmers auf- und abgebaut werden. Im Extremfall ist somit sogar ein früherer Renteneintritt möglich.
Wer kann Arbeitszeitkonten einführen?
Diese Frage lässt sich leicht beantworten: grundsätzlich jeder. Wichtig ist nur, dass die Führung des Arbeitszeitkontos auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Sprich, im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch tarifliche Bestimmungen festgelegt ist.
Wir empfehlen jedoch aufgrund der hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an arbeitsvertragliche Formularklauseln stellt, sich bei der Formulierung dieser Klauseln juristisch beraten zu lassen.
Wie kann das Arbeitszeitkonto geführt werden?
Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Es würde sogar ausreichen, wenn der Arbeitnehmer die Stunden handschriftlich auf einem Zettel festhält. In heutigen Zeiten kann dies aber nicht die Lösung sein. Zu fehleranfällig ist diese Variante, was insbesondere bei Verlassen eines Arbeitnehmers fast zwangsläufig zu Streit führen wird.
Im 21. Jahrhundert bietet sich natürlich die Führung eines digitalen Arbeitszeitkontos mit Hilfe von Softwarelösungen für den PC oder Apps fürs Smartphone an. Dies vereinfacht vor allem das Nachhalten der Stunden, denn verlorene Zettel gehören so der Vergangenheit an. Und seien wir ehrlich, da gehören sie auch hin.
Was passiert, wenn das Stundenkonto bei Austritt eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen im Minus ist?
Wer trägt im Streitfall die Beweislast?
Die Führung eines Arbeitszeitkontos bedarf vorausschauender und exakter Planung. Daher ist es wichtig, schon im Vorfeld über mögliche Konsequenzen Bescheid zu wissen.
Denn: Nicht immer darf der Arbeitgeber das letzte Gehalt des Arbeitnehmers kürzen. Hier bedarf es einer genaueren juristischen Prüfung des gesamten Sachverhalts inkl. der exakten Gründe des Zustandekommens des negativen Arbeitszeitkontos.
Wenn Ihr die Vorteile des Arbeitszeitkontos für Euch und Euren Betrieb nutzen und dabei rechtlich auf der sicheren Seite sein wollt, sprecht uns gerne an. Wir unterstützen Euch bei der Umsetzung und vernetzen Euch mit der passenden arbeitsrechtlichen Beratung.