Der Bundestag hat am 06.11.2025 Fakten geschaffen. Das DAC 8-Umsetzungsgesetz kommt.
Lange wurde darüber diskutiert, jetzt ist der Haken dran. Mit dem Beschluss des Bundestages zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 (kurz DAC8) wird die steuerliche Transparenz bei Kryptowährungen auf ein neues Level gehoben.
Für uns und unsere Mandanten bedeutet das: Die Zeiten, in denen Krypto-Gewinne „unter dem Radar“ liefen, sind endgültig vorbei. Hier ist der Überblick, was das Gesetz regelt, was es nicht regelt und wo die Probleme liegen.
DAC8 steht für die achte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation).
Im Kern geht es um den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Was wir bereits von Bankkonten (via CRS) kennen, wird nun auf den Krypto-Sektor ausgeweitet. Das Ziel des Gesetzgebers ist klar definiert: Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch maximale Transparenz.
Das deutsche Gesetz setzt dabei auch die internationalen Standards des OECD (CARF – Crypto-Asset Reporting Framework) um.
Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Begleitung und Beratung bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten und bei der Erstellung und Begleitung von Selbstanzeigen (§ 371 AO) und Nachmeldungen nach § 153 AO.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren → oder direkt anrufen!Die Pflicht trifft die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (Exchanges, Wallet-Provider, etc.). Diese müssen Identifikationsdaten und Transaktionsdaten ihrer Nutzer sammeln.
Es geht nicht mehr nur um den klassischen Bitcoin-Kauf. Die Meldepflichten umfassen:
Diese Daten landen bei den nationalen Steuerbehörden (in Deutschland beim BZSt) und werden dann automatisch mit den Behörden anderer EU-Länder ausgetauscht.
Hier gab es eine interessante Änderung im Gesetzgebungsverfahren, die auch in dem vorliegenden Dokument erwähnt wird:
Für den Fiskus: Die Finanzämter erhalten riesige Datensätze. Sie können (theoretisch) genau sehen, wer wann welche Coins gekauft, getauscht oder verkauft hat – auch über Landesgrenzen hinweg.
Für den Steuerpflichtigen (Mandanten): Der "Kontrollmitteilung" folgt oft die Nachfrage. Wer seine Krypto-Gewinne bisher ordentlich erklärt hat, hat nichts zu befürchten. Wer das Thema bisher „lax“ gehandhabt hat, gerät unter Zugzwang. Die Ausrede „Ich wusste nicht, dass das steuerpflichtig ist“ funktioniert ab 2026 faktisch nicht mehr.
Ein Punkt, der oft missverstanden wird und den wir Mandanten klar kommunizieren müssen: Das DAC 8-Umsetzungsgesetz ist reines Verfahrensrecht.
Das Dokument stellt ausdrücklich klar: Es werden keine neuen Besteuerungstatbestände eingeführt. Ob ein Gewinn steuerpflichtig ist (z.B. innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr) oder steuerfrei, richtet sich weiterhin ausschließlich nach den bestehenden Gesetzen (§ 23 EStG etc.).
DAC8 ändert nichts am „Ob“ der Steuer, es ändert alles am „Wie“ das Finanzamt davon erfährt.
Als Praktiker sehe ich hier durchaus Reibungspunkte:
Das Finanzamt erhält über DAC8 die Datensätze (z.B. „Veräußerungserlös 50.000 € auf Börse X“). Die Software prüft automatisch: Wurden in der Steuererklärung Einkünfte aus § 23 EStG erklärt?
Wenn nein, läuft ein standardisierter Prozess an:
Das wichtigste Instrument ist die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) oder die Berichtigung (§ 153 AO). Doch der Faktor Zeit ist kritisch:
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn die Tat bereits entdeckt ist (§ 371 Abs. 2 AO). Sobald das Finanzamt die DAC8-Daten hat, gilt die Tat oft als „entdeckt“. Wer auf den Brief vom Amt wartet, ist zu spät.
Erkennen Sie, dass eine alte Erklärung unvollständig war, sind Sie nach § 153 AO zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet. Tun Sie das vor dem Datenabgleich, bleiben Sie meist im Bereich der bloßen Nacherhebung.
Um gar nicht erst in die Defensive zu geraten, empfehle ich folgende Schritte – bevor die Daten fließen:
Lass uns deine Daten prüfen, bevor es das Finanzamt tut. Wir helfen dir bei der Dokumentation und notwendigen Nacherklärungen.
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